Diese Aussage hört man immer wieder von Immobilienverkäufern zum Thema Kaufvertrag: “Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!”
Und sie ist absolut falsch!
Richtig ist: Der Notar verfasst den Vertrag und stellt die rechtlich wasserdichte Form sicher.
Aber: Der Notar formuliert den Vertrag so, wie die Parteien dies wünschen. Ob es zu Ihrem Vorteil ist, wenn der Käufer der Auftraggeber ist, und übermäßig Einfluss auf den Inhalt nimmt, müssen Sie selbst entscheiden. Schnell kann im Verkaufsvertrag die eine oder andere Formulierung stehen, die zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Ihren Ungunsten ist!
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