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Bei der Besichtigung Ihrer Immobilie sind einige Punkte zu beachten:


  • Sind sie alleine anwesend?

  • Zu Zweit?

  • In welchen Abständen machen Sie Termine aus?

  • Sollen sich die Interessenten begegnen?

  • Welcher Wochentag ist am sinnvollsten?

  • Welche Uhrzeit am besten?

  • Wie zeigen Sie ihre Immobilie von der Schokoladenseite?

  • Was ist wenn Interessenten zum Problem werden?


Weitere nützliche Beiträge zum Thema finden Sie unter Servicetipps.


Diese Aussage hört man immer wieder von Immobilienverkäufern zum Thema Kaufvertrag: “Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!”


Und sie ist absolut falsch!


Richtig ist: Der Notar verfasst den Vertrag und stellt die rechtlich wasserdichte Form sicher.


Aber: Der Notar formuliert den Vertrag so, wie die Parteien dies wünschen. Ob es zu Ihrem Vorteil ist, wenn der Käufer der Auftraggeber ist, und übermäßig Einfluss auf den Inhalt nimmt, müssen Sie selbst entscheiden. Schnell kann im Verkaufsvertrag die eine oder andere Formulierung stehen, die zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Ihren Ungunsten ist!


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Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie schon in näheren Verhandlungen über den Verkauf stehen, sind Sie weit gekommen. Erfolgreich verhandeln beim Immobilienverkauf heißt noch weitere Punkte zu beachten, um die Kontrolle über die Gespräche zu behalten und die besten Ergebnisse zu erzielen!


Es geht jetzt darum, den Interessenten zu einem Käufer zu machen! Aber lassen Sie sich nicht auf jeden Wunsch ein, der vielleicht geäussert wird. Sicher, Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen. Aber auch der Interessent will ja etwas von Ihnen: Ihr Haus oder Ihre Wohnung.


Am häufigsten wird natürlich über den Preis verhandelt werden. Hier ist gut geplantes Vorgehen wichtig, damit Sie nicht unnötige Zugeständnisse machen müssen.


Weitere Punkte über die häufig zäh verhandelt wird:

  • Übergabezeitpunkt

  • Zahlungstermin

  • Anzahlungen

  • Inventar und Zubehör

  • sowie über viele andere Dinge wie z.B. Kostenübernahme von Notar- und Grundbuchkosten.


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